Hausordnung für die Kindertagesstätte: „Spielhaus Geratal“

Hausordnung

THEPRA-Kindertagesstätte „Spielhaus Geratal“

Geratalstraße 68, 99094 Erfurt OT Bischleben/Stedten

1. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Mieter der Einrichtung.

2. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 6.30 bis 16.30 Uhr

In der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist die Hauseingangstür verschlossen.

Für eine optimale pädagogische Förderung Ihrer Kinder ist es notwendig, den Kindergartenbesuch bis spätestens 09:00 Uhr zu beginnen.

Die Kindertagesstätte bleibt in der Regel jährlich für zwei Fortbildungstage, zwischen Weihnachtsfeiertagen bis Neujahr, gesetzlichen Feiertagen und deren Brückentage geschlossen

3. Abmeldung

Die Abmeldung des Kindes ist, wenn nicht im Vorfeld vereinbart, bis spätestens 9.00 Uhr des jeweiligen Abwesenheitstages möglich.

4. Verpflegung

In unserer Kindertagesstätte bieten wir Vollverpflegung an. Während des gesamten Tages stehen den Kindern Getränke zur Verfügung.

5. Gesundheitsvorsorge

Grundlagen der Regelung ist das Infektionsschutzgesetz nach ³ 34 Abs. 5 S. 2 (IfSG).

Das pädagogische Fachpersonal hat die Pflicht, bei offenkundigen Erkrankungen, die Entgegennahme des Kindes zu verweigern, bzw. die sofortige Abholung zu verlangen. Bei Krankheitsverdacht oder nach einer Erkrankung kann das Kind per Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder in der Einrichtung aufgenommen werden.

Medikamente werden im Kindergarten nur dann verabreicht, wenn die schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes, sowie die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes des Kindes, die Betreuung im Kindergarten eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen, kann die Einrichtung, auch bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, die Aufnahme ablehnen.

Einmal jährlich werden in der Einrichtung ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen der zu betreuenden Kinder durchgeführt.